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Egal ob als gerichtlich bestellter Sachverständiger oder Privatgutachter: die unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Gutachtenerstattung ist oberstes Gebot. Absolute Vertraulichkeit und die Verschwiegenheit über erlangte Kenntnisse sind ebenso selbstverständlich wie eine seriöse Beratung.
Es ist mir wichtig, im Gespräch mit Ihnen die Aufgabenstellung präzise zu definieren damit das Gutachten die Problemstellung genau trifft und die Auftragserledigung und -abwicklung zu Ihrer vollsten Zufriedenheit ausfällt.
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